Ab dem 01. Juli 2025 gibt es eine wichtige Neuerung in der Pflegeversicherung:
Das sogenannte „Entlastungsbudget“ vereint die Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege.
🔹 Was ändert sich konkret?
• Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher können künftig bis zu 3.539€ pro Kalenderjahr flexibel für beide Leistungen nutzen.
• Die bisher notwendige Pflegezeit von mindestens 6 Monaten entfällt.
• Auch stundenweise Verhinderungspflege bleibt weiterhin möglich.
🔹 Für wen gilt das?
• Für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2
• Die Sonderregelung für Pflegegrad 4–5 unter 25 Jahren gilt bereits seit Januar 2024.
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